TANKLAGER
Der Gemeinderat Krailling hat am 28.03.2023 zur Entwicklung des Tanklagergeländes Krailling die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren beinstimmig beschlossen. Die Planungsziele sind entsprechend des Beschlusses:
- Weiterentwicklung des Tanklagers einschließlich der bauplanungs-rechtlichen Absicherung der bestehenden Anlagen und Nutzungen
- Entwicklung eines Erneuerbare-Energien-Parks zur Erzeugung, Speicherung und Nutzung regenerativer Energien, wie z. B. Wasserstoff, Eis-energiespeicheranlage unter Berücksichtigung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung.
- Erhalt und Weiterentwicklung des wertvollen Naturraumes im Kreuzlinger Forst mit sehr hoher lokaler und regionaler Bedeutung für den Natur- und Artenschutz und unter Berücksichtigung des laufenden Projekts BayernNetzNatur sowie Erhalt und Ausbau der Waldflächen und ihrer Funktion insbesondere in Bezug auf den Klimaschutz und die Klimaanpassung.
- Schaffung einer Ausweichfläche für ein standortgebundenes örtliches Unternehmen unter Berücksichtigung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung
- Entwicklung eines überörtlich bedeutsamen Radweges zwischen Germering, Krailling und Gauting zur Verbesserung des Angebots insbesondere im Alltagsradverkehr
- Entwicklung einer naturnahen Freizeitfläche, ggf. einschließlich eines Besucherzentrums
(SKS), Foto: Sefzig, 02.04.2023.