Fahrradstrassen in Krailling – Gemeinsamer Antrag zum Gemeinderat am 25.9.2018
FBK, FDP, Grüne und SPD in Krailling – Antrag für die
Öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 25.9.2018
In der Bürgerversammlung im März 2018 wurde von Herrn Tettweiler vorgeschlagen, die Margaretenstraße als Fahrradstraße auszuweisen.
Der Vorschlag wurde von ihnen in der Versammlung als gute Idee positiv aufgenommen. Sinnvoll wäre es aus unserer Sicht auch den Mitterweg in die Umwidmung einzubeziehen.
Siehe auch unseren Antrag vom 9. Okt. 2014, der mit 20 : 0 befürwortet wurde.
Wir bitten daher den A n t r a g erneut in die TO der Gemeinderatssitzung am 25.9.2018 aufzunehmen:
Die Verwaltung der Gemeinde Krailling wird beauftragt zu prüfen, ob die Ausweisung der Margaretenstraße und Mitterweg als Fahrradstraße möglich ist.
Die Voraussetzungen für die Ausweisung einer Fahrradstraße gemäß StVO Zeichen 244 1/2. sind u.a.
- Soll die Straße auch durch andere Fahrzeuge befahren werden, muss dies durch Zusatzzeichen ausgeschildert sein.
- Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
- Das nebeneinander Fahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
- Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.
Begründung :
Die Margaretenstraße und der Mitterweg wird an den Wochentagen im alltäglichen Radverkehr z.B. zum Einkaufen, Arbeitsweg und Schulweg stark genutzt.
Sehr ausgeprägt ist auch die Inanspruchnahme durch Freizeitradler am Wochenende, die auch durch die Beschilderung der Radwegeverbindungen unterstützt wird.
Die Sicherheit für alle Nutzer, ob Alltags- oder Freizeitradler würde sich erhöhen, insbesondere für Senioren und Schüler.