HAUSHALT 2023 DER GEMEINDE KRAILLING
HAUSHALTSSATZUNG der Gemeinde Krailling (Landkreis Starnberg) für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Krailling folgende
Haushaltssatzung:
- 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;
er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 21.750.800 Euro
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.054.900 Euro ab.
- 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.000.000 Euro festgesetzt.
- 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
- 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 310 v.H.
- b) für die Grundstücke (B) 340 v.H.
- Gewerbesteuer 310 v.H.
- 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.
- 6
Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft.