„Neue Regelung
Ab der kommenden Gemeinderatssitzung am 18. Mai 2021 ist Zugang zu den öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse nur noch unter folgenden Voraussetzungen möglich:
– Gültiger Negativtest (Schnelltest oder PCR) Covid-19.
– Impfnachweis eines vollen Impfschutzes (2 Impfungen) seit min. 14 Tagen.
– Eine Bescheinigung für Genesene einer Covid-19 Erkrankung, die nicht älter als 6 Monate sein darf.
Es werden kostenfreie Selbsttests vor den Sitzungen im Rathaus angeboten. Wenn Sie einen solchen Test benötigen, bitten wir Sie, vor Sitzungsbeginn ca. 30 Minuten für den Test einzuplanen. Sie können einen Schnelltest vor Ort nur zwischen 19.00 und 20.00 Uhr durchführen lassen.